Wenn ich Sie von den Vorteilen der Kindertagespflege und der Betreuung Ihres Kindes durch mich überzeugen konnten, freue ich mich Sie bei einem persönlichen Termin in meiner Kindertagespflege kennen zu lernen. Hier gibt es dann viel Zeit für die speziellen Fragen, wie konkrete Betreuungszeiten oder den Beginn der Betreuung Ihres Kindes. Sie können sich vor Ort ein Bild von meiner Kindertagespflege machen. Schön wäre es, wenn auch Ihr Kind beim ersten Besuch dabei ist.
Wenn eine gute Zusammenarbeit und eine vertrauensvolle, ehrliche Basis auf beiden Seiten erkennbar ist, folgen weitere Schritte bis zum Vertragsabschluss.
Diese teile ich ihnen dann gerne in einem weiteren Gespräch mit.
Hinweis zur Platzvergabe :
Kündigungsmöglichkeit/ Aufhebungsvertrag
Es besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung (z.B. bei Um- oder Wegzug, vorzeitiger Wechsel in eine Kita oder anderen Gründen ) mit einer Frist von 8 Wochen.
Sollte aus bestimmten persönlichen Gründen eine Betreuung nicht mehr weitergeführt werden können, hat jede Partei die Möglichkeit einen schriftlich begründeten Aufhebungsvertrag vorzulegen. Das Formular kann bei Bedarf angefordert werden.
Als Beispiel :
Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Erziehungsmethoden/ Wünsche und Ansprüche der Eltern nicht ( mehr ) mit meinem Konzept vereinbar sind.
Oder wenn nach mehr als 4 Wochen Eingewöhnungszeit noch keine Anzeichen erkennbar sind, dass das Kind sich auf eine "Fremdbetreuung" einlassen kann.
Kein Kita-Platz und dann ?
Bezogen auf die Betreuungsvoraussetzungen, ist es hier leider nicht möglich den Vertrag auf Wunsch zu verlängern, wenn ihnen mitgeteilt wurde, dass ihr Kind keinen Kindergartenplatz im Anschluss an den Betreuungsvertrag bekommen wird. Dies würde das Angebot und die Vergabe von Betreuungsplätzen unnötig erschweren.
Außerdem können weiteren Planungen und Absprachen mit den darauffolgenden Familien nicht eingehalten werden und verursachen unnötige organisatorische Schwierigkeiten.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das zuständige Jugendamt oder den zuständigen Träger und haben Sie Verständnis dafür, dass es mir als selbständige Kindertagespflegeperson nicht möglich ist, diesen Zeitraum bei Bedarf für alle Familien mit einzuplanen !