LEITSPRUCH : Liebe säen...darum geht's !!!
Um eine ausgewogene und der Entwicklung angepasste Betreuung anbieten zu können, weise ich freundlich auf folgende Betreuungsvoraussetzungen hin:
-Willkommen sind Kinder ab einem Alter von 10 Monaten bis max. 18 Monate bei Betreuungsbeginn
- Ich betreue ihr Kind vorzugsweise mindestens ein Jahr, längstens bis die Betreuungszeit laut Vertrag endet
-Die Betreuung in der Kindertagespflege ist nicht als Übergang gedacht, wenn ihr Kind älter als 2 Jahre ist und der Platz im Kindergarten erst später als geplant frei wird.
-bei den Hömberger Nesthäkchen werden nur Kinder unter 3 Jahren betreut
-Ein Nachweis der Masern Schutzimpfung muss für Kinder ab dem ersten Lebensjahr vorgelegt werden. Für Kinder im Säuglingsalter gilt diese Regelung nicht, weil sie erst ab frühestens mit 9 Monaten geimpft werden können.
-freie Tage und Urlaub können sie natürlich mit ihrem Kind verbringen, das können sie mir dann einfach mitteilen
HINWEIS:
Aus den o.g. Gründen, ist es hier leider nicht möglich den Vertrag zu verlängern, wenn abzusehen ist, dass ihr Kind keinen Kindergartenplatz direkt im Anschluss an den Betreuungsvertrag bekommen wird.
Dies liegt nicht in meiner Verantwortung als selbstständige Kindertagespflegeperson, in diesem Fall ist das Jugendamt ihr Ansprechpartner !
( Weitere Informationen zu den vertraglich festgelegten Betreuungszeiten lesen sie bitte unter Kosten und Vertrag )
PROFESSIONALITÄT: Die Betreuung in der Kindertagespflege erfolgt ausschließlich durch qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter.
KLEINE GRUPPEN: Betreuungsgruppen von maximal 5 Kindern pro Tagesmutter oder Tagesvater sind für die Entwicklung von Kindern bis 3 Jahren ideal und ermöglichen so den Kontakt zu einer festen Bezugsperson.
STAATLICHE FÖRDERUNG: Die Kindertagespflege ist ein offizielles Betreuungsangebot der Kommunen und wird vom Jugendamt unterstützt und überwacht.
KEINE KOSTEN: Die Betreuung eines Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater ist Beitragsfrei.
Die professionelle Kindertagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern ist, wie der Kindergarten auch, ein offizielles staatliches Angebot. Die Vermittlung, Überwachung und Finanzierung erfolgt durch einen öffentlichen Träger (Jugendamt). Die Betreuung der Kinder durch qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter richtet sich nach dem offiziellen Bildungsplan des jeweiligen Bundeslandes. Die Arbeit in der Kindertagespflege erfolgt in engem Kontakt mit dem Jugendamt, das als ständiger Ansprechpartner und zugleich Kontrollinstanz in Erscheinung tritt.
Die Besonderheit der Kindertagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern liegt in der überschaubaren Gruppengröße. Aus pädagogischer Sicht sind die Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren in einer Kleingruppe ideal. Somit können Tagesmütter und Tagesväter intensiv und individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen und es als konstante Bezugsperson spielerisch fördern.
Grenzen der Flexibilität für mich als Tagesmutter:
Als Tagespflegeperson habe ich eine große Verantwortung während meiner Arbeitszeit, die ich nicht mit Kolleginnen oder Kollegen teilen kann und auch körperlichen Tätigkeiten/ Belastungen lassen sich nicht aufteilen. Ich habe mir daher persönlich eine Betreuungsgrenze von max.35 Std. pro Woche gesetzt, die ich im vollem Umfang für 5 Kinder gleichzeitig da sein kann.
Das ist eine Garantie, die ihrem Kind im besonderen Maße zu Gute kommt !
Diese Grenze gibt mir Planungssicherheit bei der Umsetzung von Angeboten, Beobachtungen und Versorgung der einzelnen Kinder. Es erleichtert mir persönlich die Organisation in meinem privaten Umfeld, denn hinter jeder Tagespflegeperson steht auch die eigene Familie.
Für die meisten Eltern hat mein persönliches "für sie da sein" einen hohen Stellenwert in Bezug auf die Betreuung ihres Kindes und auch die Kinder zeigen mir, jedes auf seine Art, wie gern sie bei mir sind !
Das ist für mich das schönste an meiner Arbeit !